3. Am 3. Juni 1999 meldete sich … bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle des Kantons Graubünden nahm die Unterlagen der Suva zu den Akten und veranlasste zusätzliche Abklärungen. Mit Vorbescheid vom 30. Januar 2001 eröffnete sie dem Versicherten, sie habe einen Invaliditätsgrad von 32 % ermittelt, weshalb sein Begehren um Zusprechung einer Invalidenrente abgelehnt werden müsse.