7. Da somit eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, um auf eine unfallähnliche Körperschädigung zu schliessen, was bedeutet, dass der angefochtene Einspracheentscheid zu bestätigen ist, kann offen bleiben, ob die Frozen shoulder der Folgezustand einer in Art. 9 Abs. 2 UVV angeführten Köperschädigung ist. 8. Das Verfahren ist kostenlos. Der obsiegenden … steht praxisgemäss keine Parteientschädigung zu. Demnach erkennt das Gericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.