Er ging damals nicht zum Arzt, hat keine Unfallmeldung erstattet (wozu er nach Art 45 UVG verpflichtet gewesen wäre, sofern er den Eindruck hatte, eine Körperschädigung erlitten zu haben), war nie arbeitsunfähig und hat gemäss seiner schriftlichen Darstellung vom 19. März 2003 nach dem fraglichen Smash "weitere Volleyballspiele" ausgetragen. Unter diesen Umständen ist ein Kausalzusammenhang zwischen dem Smash vom 23. September 2002 und der Frozen shoulder zwar möglich, aber nicht überwiegend wahrscheinlich.