3. Die Arbeitgeberin des Versicherten reichte der … am 27. Februar 2003 eine Bagatellunfall-Meldung ein. Nachdem die … eine Rechnung der den Versicherten behandelnden Physiotherapeutin erhalten hatte, teilte sie jenem mit Brief vom 25. März 2003 mit, sie könne keine Versicherungsleistungen erbringen, da weder Folgen eines Unfalls noch einer unfallähnlichen Körperschädigung vorlägen.