Kann der Beschwerdeführer während vier Stunden pro Tag mit Unterbrüchen am Computer arbeiten, oder kann er während acht Stunden arbeiten, muss aber viele Pausen einlegen, weshalb die medizinisch-theoretische Arbeitsunfähigkeit 50 % beträgt (Antworten auf Fragen 2.2 und 2.3)? Welche Bedingungen müssen Arbeitsplätze in allfälligen Verweisungstätigkeiten erfüllen, und in welchem zeitlichen Ausmass sind solche Tätigkeiten zumutbar (Antworten auf Fragen 3.1 und 3.2)?