Welche Arbeiten verrichtete der Beschwerdeführer nach der Wiederaufnahme der Tätigkeit bei der … am 1. Juli 1996, welche Arbeitsunterbrüche hatte er bis zur Pensionierung am 31. Dezember 1999?), zudem sind die Antworten im Gutachten des Kantonsspitals Chur vom 31. Dezember 2001 nicht durchwegs eindeutig: Kann der Beschwerdeführer während vier Stunden pro Tag mit Unterbrüchen am Computer arbeiten, oder kann er während acht Stunden arbeiten, muss aber viele Pausen einlegen, weshalb die medizinisch-theoretische Arbeitsunfähigkeit 50 % beträgt (Antworten auf Fragen 2.2 und 2.3)?