6. Die IV-Stelle macht nicht geltend, die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anwendung der Methode des Prozentvergleichs seien vorliegend erfüllt. Sie hat diese Frage offensichtlich gar nicht geprüft. Ein solches Vorgehen ist mit der unter Erwägung 3 hievor dargestellten Rechtsprechung nicht vereinbar.