4. Im Rahmen der Invaliditätsbemessung nach der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs ist es Aufgabe der Ärzte und Ärztinnen, den Gesundheitszustand (Befund, Diagnose) der versicherten Person zu beurteilen und festzustellen, inwiefern diese in ihren körperlichen oder geistigen Funktionen – allenfalls nach Durchführung medizinischer Eingliederungsmassnahmen – durch das Leiden eingeschränkt ist;