Für den bezifferten Schätzungsvergleich sind die Vergleichseinkommen zu schätzen und ziffernmässig festzulegen. Beim Prozentvergleich wird das Valideneinkommen mit 100 % bewertet und das Invalideneinkommen auf einen entsprechend kleineren Prozentsatz veranschlagt; aus der Prozentdifferenz ergibt sich der Invaliditätsgrad.