aus der Einkommensdifferenz lässt sich sodann der Invaliditätsgrad bestimmen. Ausnahmsweise kann der Einkommensvergleich im Sinne des sog. Schätzungsvergleichs durchgeführt werden, und zwar in der Form des bezifferten Schätzungsvergleichs oder des Prozentvergleichs. Für den bezifferten Schätzungsvergleich sind die Vergleichseinkommen zu schätzen und ziffernmässig festzulegen.