b) Der Anwalt hat nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden ihre Kostennote zur Prüfung und Zahlungsanweisung einzureichen (Tarif: 75% der Empfehlung gemäss geltenden Honoraransätzen des Bündner Anwaltsverbandes). c) Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin verbessern, so steht dem Kanton Graubünden das Rückforderungsrecht zu.