b) Insofern die Beschwerdeführerin noch die unentgeltliche Verbeiständung in der Person von Rechtsanwalt … beantragte, kann ihr diese aufgrund der unbestritten angespannten Wirtschaftslage (seit 1998 arbeitslos; Monatsauslagen Fr. 4'426.10 [bestehend aus: Mietzins für Familienwohnung Fr. 1'025.--; KK-Prämien Fr. 606.20; Steuern Fr. 200.55; Grundbedarf Ehepaar Fr. 1'550.-- zzgl. Fr. 310.--;