ausfiel, dass sich eine Anpassung von Amtes wegen aufgedrängt hätte. Die Erläuterungen im betreffenden Abklärungsbericht vor Ort sind vielmehr überzeugend und vervollständigen den Gesamteindruck, das die Vorinstanz bei ihrer häuslichen Bewertung den angetroffenen Verhältnissen möglichst wirklichkeitsnah Rechnung tragen wollte.