Erkenntnisse ermittelte die Vorinstanz ein Invalideneinkommen von im Schnitt Fr. 27'831.30, wobei sie von einer 30 Stundenwoche als Tankstellenkassiererin (DAP-Blatt 6331; Fr. 44’953.--) und Bäckereigehilfin (DAP-Blatt 7571; Fr. 47’818.--) und einer Leistungsfähigkeit von 60% (100% - 25% [Arbeitspausen] = 75% x 80% [Erwerbsanteil]) ausging, was betragsmässig zum genannten Invalideneinkommen führte.