b) Wie aus der Zumutbarkeitsbeurteilung des Medizinischen Zentrums Bad Ragaz vom April bzw. spezifisch vom Juli 2002 zweifelsfrei hervorgeht, wurden der Beschwerdeführerin von den fünf vorgeschlagenen Referenztätigkeiten (DAP-Blätter 6331, 881, 4532, 7571 und 7322) deren drei (Kassiererin bei Tankstelle, Hilfsarbeiterin in Bäckerei oder im Kettenbau) noch (unter Einbezug vermehrten Pausen von 2 Std. pro Tag) als zumutbar und deren zwei (Hilfsarbeiterin in einem Industriebetrieb bzw. im Maschinenbau) als unzumutbar bescheinigt.