Sind die erwähnten verfahrensmässigen Anforderungen nicht erfüllt, könne nicht auf den DAP- Lohnvergleich abgestellt werden. Gestützt auf DAP-Profile seien weitere Abzüge bei der Ermittlung des Invalideneinkommens weder sachgerecht noch zulässig (EVG-Urteil vom 28. August 2003 [U 35/00 und U 47/00] E. 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3; EVG-Urteil vom 18. Dezember 2003 [I 507/01] E. 4.2.2).