Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz davon ausgegangen ist, die Versicherte würde ohne Gesundheitsschaden noch heute als Autowäscherin zu 80% dort arbeiten und ein ähnliches Salär erzielen wie bei der erwähnten Arbeitgeberin. Wenn die Beschwerdeführerin zur Begründung eines höheren Valideneinkommens sinngemäss geltend machte, sie hätte zumindest nach den Minimallöhnen bei Coop und Migros (Fr. 3'300.--) eingestuft werden müssen, verkennt sie, dass sie sich ja selbst offensichtlich während der letzten vier Jahre mit einem viel tieferen Einkommen zufrieden gab und den freien Arbeitsmarkt für so stark