27 IVV (für Nichterwerbstätige) korrekt dargelegt. Hervorzuheben gilt es dazu besonders die Grundsätze zur Bestimmung des Status von im Haushalt tätigen Versicherten als Voll-, Teiloder Nichterwerbstätige, was je zur Anwendung einer andern Methode der Invaliditätsbemessung führt (BGE 125 V 150 E. 2c). Ob eine versicherte Person als ganztägig, zeitweilig erwerbstätig oder nichterwerbstätig einzustufen ist, ergibt sich aus der Prüfung, was die Person bei im Übrigen unveränderten Umständen täte, wenn keine gesundheitliche Beeinträchtigung bestünde.