Erwerbsbereich: Erwerbseinbusse Fr. 408.- - bzw. IV-Grad 1.45%; 20% Anteil Haushalt: Einschränkung laut Betätigungsvergleich 12.7% bzw. IV-Grad 2.54%) sei demnach korrekt ein IV- Gesamtgrad von 3.7% (1.45% x 0.8 + 12.7% x 0.2) errechnet worden, womit die Mindestgrenze (IV-Grad 40%) für die Bezugsberechtigung einer Rente längst nicht mehr erreicht worden sei. Die Renteneinstellung per 1. September 1998 sei daher zu Recht erfolgt.