Aufgrund der gesamten Lebensbiografie der Versicherten hätte sie vielmehr als stets voll erwerbstätig angesehen und auch so taxiert werden müssen, womit die „Methode des Einkommensvergleichs“ (Erwerbsanteil 100%; Vergleich Einkommen mit und ohne Gesundheitsbeeinträchtigung) hätte Anwendung finden müssen. Das Valideneinkommen (mutmasslicher Verdienst ohne Behinderung [VE]) hätte dabei bestenfalls auf Fr. 25'180.-- pro Jahr bei einem Arbeitspensum von 80% (8.6 Std. à Fr. 15.25 x 4 Tage pro Woche während 48 Wochen im Jahr) beziffert werden dürfen. Die Annahme der Vorinstanz (indexiert auf 2002) mit Fr. 35'299.20 bzw. bei 80% Fr. 28'239.35 sei daher zu hoch ausgefallen.