Es sei ihr zudem noch die unentgeltliche Verbeiständung in der Person von Rechtsanwalt … zu gewähren. Zum Begehren um Gewährung des Armenrechts wurde geltend gemacht, dass die Versicherte wegen ihrer Körperleiden seit 1998 keine adäquate Stelle mehr gefunden habe und ihr Ehemann als Chauffeur und Mechaniker zuwenig verdiene, um für die vierköpfige Familie (aufwendige und kostspielige Betreuung der zwei zerebral gelähmten Söhne) alleine aufzukommen und daneben auch noch die anfallenden Anwaltskosten zu bezahlen. Eine professionelle Unterstützung sei wegen des komplexen Sachverhalts und der sich stellenden Rechtsprobleme zudem erforderlich und sinnvoll gewesen.