2. Dagegen liess die Einsprecherin am 10. September 2003 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben, mit den Begehren um Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids (August 2003) bzw. der ihm zugrunde liegenden Einstellungsverfügung (März 2003) und Zusprechung einer (halben) IV-Rente gestützt auf einen IV-Grad von mindestens 50%. Es sei ihr zudem noch die unentgeltliche Verbeiständung in der Person von Rechtsanwalt … zu gewähren.