Trotz der erhobenen Einwände der Gesuchstellerin bestätigte die IV-Stelle mit Verfügung vom 17. März 2003 ihren Vorbescheid. Die hiergegen innert Frist erhobene Einsprache vom 29. April 2003 wies die Vorinstanz mit Entscheid vom 6. August 2003 erneut ab, womit sie unverändert an der Renteneinstellung ab 1. September 1998 festhielt.