c) Im August 2002 erliess die IV-Stelle gestützt auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse einen entsprechenden Vorbescheid, worin sie der Gesuchstellerin eine IV-Vollrente (befristet vom 01.06. bis 31.08.1998; unter Berücksichtigung des gesetzlichen Wartejahrs; IV-Grad 82%) gewährte. Für die Folgezeit (ab 01.09.1998) verneinte die IV-Stelle aber jede Leistungspflicht mit der Begründung, dass die Gesuchstellerin in einer ihren Körperleiden angepassten Referenztätigkeit seither wieder ganztags ohne Verdiensteinbussen hätte tätig sein können.