Innenreinigerin von Autos wegen der ermittelten Rückenleiden nicht mehr arbeiten könnte. Eine leichte bis intermittierend maximal mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeit ohne sitzende und kniende Positionen, ohne Arbeitsbelastung in Beugung der Wirbelsäule und ohne repetierende Rotationsbewegungen im Rumpf seien ihr aber noch zumutbar. Eine solche, den Bewegungsstörungen angepasste Ersatztätigkeit sollte sechs Stunden pro Tag (bei einem Arbeitstag von 8 Std. mit vermehrten Pausen von 2 Std.) weiterhin noch möglich sein.