1. a) …, geb. 27.04.1956, wohnt in …, ist verheiratet und Mutter von zwei behinderten Söhnen (Jhrg. 1974, 1975). Laut Auskunft der früheren Arbeitgeberin, einer … in …, war sie vom Herbst 1993 bis Ende Dezember 1997 (Stellenaufgabe) als „Aufbereiterin“ von Neuwagen (Autos waschen, reinigen und polieren) im Stundenlohn à Fr. 15.25 angestellt. Ab Juni 1997 litt sie zunehmend an Rückenschmerzen, weshalb sie zwischen Juli und Dezember 1997 mehrmals, aber nie länger als 21 Tage, teils zu 100% teils zu 50% arbeitsunfähig (AUF) geschrieben wurde.