Eine Einführung, S. 36, in: Häner/Waldmann, Zulässigkeit des Vertrages und zulässige Vertragsinhalte, Zürich/Basel/Genf 2007). Diesen Verträgen liegt, ebenso wie den privatrechtlichen Verträgen, die übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehreren Rechtssubjekten zugrunde. Der Vergleichsvertrag in Form eines verwaltungsrechtlichen Vertrages ist als Antrag der beteiligten Parteien an die entscheidende Behörde zu verstehen, um verwaltungsrechtliche Differenzen beizulegen (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Zürich 2006, Rz. 1083).