1. Anfechtungsobjekt des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet der Einspracheentscheid des DVS vom 11. August 2008 betreffend Genehmigung des 2. Auflageprojektes. Streitig und zu prüfen ist, ob die Einsprache der Beschwerdeführer gegen das zweite Auflageprojekt der Meliorationskommission, welches auf der Grundlage des Vergleichsvertrages zwischen der Meliorationskommission und den Beschwerdeführern erarbeitet wurde, zu Recht abgewiesen resp. ob das Auflageprojekt vom DVS zu Recht genehmigt wurde.