Nach der Vereinbarung sei gegen die dann erfolgte zweite öffentliche Auflage wieder Einsprache erhoben worden. Am 11. April 2008 habe man einen Augenschein durchgeführt und den von … vorgebrachten Vorschlag, wie er nun auch in der Beschwerde beantragt werde, als nicht zweckmässig und undurchführbar beurteilt. Es sei jedoch von der Kommission zugesichert worden, dass im Rahmen der Detailprojektierung auf der Basis des Konzepts gemäss zweiter öffentlicher Auflage eine optimierte Lösung unter bestmöglicher Berücksichtigung der vorgebrachten Anliegen erarbeitet werde.