Es erwog dazu, dass die Meliorationskommission die am 20. September 2007 vereinbarte neue Linienführung neu aufgelegt habe. Die Auflage sei am 8. November 2007 im Kantonsamtsblatt publiziert gewesen. Die Einsprecher beanstandeten nicht, die Meliorationskommission habe sich nicht an den Vergleich vom 20. September 2007 gehalten. Vielmehr opponierten sie der vereinbarten Linienführung, was einem Begehren um Wiedererwägung bzw. einem Revisionsgesuch gleichkomme. Vergleiche könnten nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden, weil sie einerseits die Einsprecher, anderseits die Meliorationskommission, bänden.