Es sei nun aber so, dass am Auflageprojekt keine Änderungen mehr vorgenommen würden, mit Ausnahme der vom Kanton allenfalls im Einspracheverfahren verfügten Anpassungen, dies deshalb, weil bei einer Änderung am Auflageprojekt eine erneute öffentliche Auflage durchgeführt werden müsste, was für das Gesamtprojekt eine zeitliche Verzögerung bedeuten würde. Dies sei für ihr Anliegen aber ohne Nachteile, weil, wie bereits anlässlich des Augenscheins vom 11. April 2008 festgehalten worden sei, die Linienführung dieses Weges im Rahmen der späteren Detailprojektierung überprüft und optimiert werden könne.