Die Linienführung dieses Wegabschnittes mit weniger Steigung werde auf Dauer sämtlichen Benutzern besser dienen als jene Variante, wie sie auf Wunsch von … ins Projekt der zweiten Auflage aufgenommen worden sei. Es sei nun aber so, dass am Auflageprojekt keine Änderungen mehr vorgenommen würden, mit Ausnahme der vom Kanton allenfalls im Einspracheverfahren verfügten Anpassungen, dies deshalb, weil bei einer Änderung am Auflageprojekt eine erneute öffentliche Auflage durchgeführt werden müsste, was für das Gesamtprojekt eine zeitliche Verzögerung bedeuten würde.