{"Signatur": "GR_VG_002", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2008-11-11", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_002_R-2008-74_2008-11-11.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/R_2008_74_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcffeab620e4798d835cd6c7b88a704a5e9005da0df643e47a01b0ae3e67b5705401ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcffeab620e4798d835cd6c7b88a704a5e9005da0df643e47a01b0ae3e67b5705401ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=R_2008_74", "Checksum": "079306455c60c1df9833272c97c7b11d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["R 2008 74"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 11.11.2008 R 2008 74"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera 11.11.2008 R 2008 74"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. 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Das Beizugsgebiet umfasst total 886.4 ha, die Gesamtlänge des\nvorgesehenen Güterwegnetzes 38.4 km (16.5 km bestehende Wege, 21.9 km\nneue Wege). Die Kosten der Gesamtmelioration betragen gemäss\nAuflageprojekt Fr. 22.126 Mio. Am 21. Oktober 2007 stimmte die\nGemeindeversammlung dem entsprechenden Bruttokredit zu.\n\nb) Vom 11. Mai bis 11. Juni 2007 wurden die Unterlagen der Gesamtmelioration\nerstmals aufgelegt. Am 8. Juni 2007 erhoben u.a. … Einsprache gegen das\nAuflageprojekt (Wege 5 und 6).\n\nc) Am 20. September 2007 fand ein Augenschein vor Ort statt, an dem u.a. auch\n… teilnahmen. Die dabei vorgeschlagene Linienführung wurde von Hand auf\ndem Plan eingezeichnet, welcher dem Protokoll vom 20. September 2007\nbeigeheftet war. Die Meliorationskommission … (Meliorationskommission)\nerklärte sich laut Protokoll bereit, die vorgeschlagene Linienführung zu\nüberarbeiten und öffentlich aufzulegen. Vor der Detailprojektierung würden\ndie Einsprecher durch die Kommission zum Bau des Weges nochmals\nangehört. Die Einsprecher betonten laut Protokoll, dass sie am liebsten keine\nneue Erschliessung hätten, aber mit der neuen öffentlichen Auflage der neuen\nLinienführung einverstanden seien und ihre Einsprache zurückzögen.\n\nd) Vom 9. November bis 10. Dezember 2007 wurde u.a. der Plan 833-1.6.4,\nGesamtmelioration …, geändertes Auflageprojekt, Projektplan Wegebau vom\n5. November 2007 aufgelegt. In diesem Plan ist die am 20. September 2007\nvereinbarte Linienführung enthalten. Dagegen erhoben u.a. … beim\nkantonalen Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) am 8.\nDezember 2007 Einsprache und beantragten, dass auf die\nMeliorationsstrasse von … nach … verzichtet werde.\n\ne) Am 11. April 2008 fand erneut ein Augenschein mit der\nMeliorationskommission und den Einsprechern statt. Am 14. und 18. April\n2008 trafen sich die betroffenen Grundeigentümer zu einem weiteren\nAugenschein vor Ort. Dabei einigten sie sich (ohne die\nMeliorationskommission) auf eine Lösungsvariante.\n\nf) Am 18. April 2008 schickte … der Meliorationskommission den neuen Plan,\nin welchem die neue Lösungsvariante eingezeichnet war. Dieser war u.a. von\n… unterzeichnet und datiert vom 18. April 2008. … schrieb, dass sie gerne\nden Besuch der Meliorationskommission zwecks Augenscheins, Erörterung\nallfälliger Fragen sowie Erstellen einer neuen definitiven Projekteingabe\nerwarte.\n\ng) Am 6. Mai 2008 schrieb die Meliorationskommission …, es werde positiv\nbeurteilt, dass nun eine Linienführung befürwortet werde, welche im\nWesentlichen derjenigen des Projektes der ersten Auflage entspreche. Die\nLinienführung dieses Wegabschnittes mit weniger Steigung werde auf Dauer\nsämtlichen Benutzern besser dienen als jene Variante, wie sie auf Wunsch\nvon … ins Projekt der zweiten Auflage aufgenommen worden sei. Es sei nun\naber so, dass am Auflageprojekt keine Änderungen mehr vorgenommen\nwürden, mit Ausnahme der vom Kanton allenfalls im Einspracheverfahren\nverfügten Anpassungen, dies deshalb, weil bei einer Änderung am\nAuflageprojekt eine erneute öffentliche Auflage durchgeführt werden müsste,\nwas für das Gesamtprojekt eine zeitliche Verzögerung bedeuten würde. Dies\nsei für ihr Anliegen aber ohne Nachteile, weil, wie bereits anlässlich des\nAugenscheins vom 11. April 2008 festgehalten worden sei, die Linienführung\ndieses Weges im Rahmen der späteren Detailprojektierung überprüft und\noptimiert werden könne.\n\n2. Am 11., mitgeteilt am 13. August 2008, erliess das DVS drei Verfügungen in\ndieser Angelegenheit. Einmal bewilligte es das Auflageprojekt\nGesamtmelioration … vom 2. April 2007 sowie dessen Änderung vom 5.\nNovember 2007 unter Auflagen. Zweitens schrieb es u.a. die Einsprache von\n… vom 8. Juni 2007 infolge Vergleichs ab und genehmigte den Vergleich\nzwischen …, … sowie … und der Meliorationskommission. Drittens wies es\ndie Einsprache von … vom 8. Dezember 2007 ab. Es erwog dazu, dass die\nMeliorationskommission die am 20. September 2007 vereinbarte neue\nLinienführung neu aufgelegt habe. Die Auflage sei am 8. November 2007 im\nKantonsamtsblatt publiziert gewesen. Die Einsprecher beanstandeten nicht,\ndie Meliorationskommission habe sich nicht an den Vergleich vom 20.\nSeptember 2007 gehalten. Vielmehr opponierten sie der vereinbarten\nLinienführung, was einem Begehren um Wiedererwägung bzw. einem\nRevisionsgesuch gleichkomme. Vergleiche könnten nicht ohne weiteres\nrückgängig gemacht werden, weil sie einerseits die Einsprecher, anderseits\ndie Meliorationskommission, bänden. Für eine Wiedererwägung oder\nRevision müssten besondere Gründe vorliegen, was nicht der Fall sei.\n\n"}