3. Das DVS und der Beschwerdegegner 2 beantragten in ihren Vernehmlassungen die Abweisung der Beschwerde, bzw. Abweisung, soweit darauf einzutreten sei. Dabei beriefen sie sich im Wesentlichen auf die schon im angefochtenen Entscheid dargelegten Gründe. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: