Danach erfülle der Betrieb die Anforderungen. Schliesslich erfordere die Bewirtschaftung einer Eigenlandfläche von 8.28 ha in der Bergzone 3, inklusive Wald - gestützt auf die Berechnung nach einem vom ALG und GIHA für den Vollzug des BGBB für jede Zone (Tal bis Bergzone) definierten Standardbetrieb - einen Arbeitsaufwand von 0.755 SAK. Unter Berücksichtigung der strittigen Parzelle betrage dieser 0.836 SAK. In der Folge erhielten die Parteien Gelegenheit, sich zum Amtsbericht zu äussern, wobei sie an ihren Anträgen festhielten. Mit Entscheid vom 30. November 2007 wies das DVS die Beschwerde ab.