Würde die strittige vorkaufsbelastete Parzelle Nr. 463 hinzugezählt, so würde sich die eigene landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) auf 9.20 ha vergrössern und den Tierbestand auf 9.90 GVE erhöhen. Der Arbeitsaufwand dafür - zuzüglich des betriebseigenen Waldes - erfordere 0.832 SAK. Betreffend Gebäudesituation hielt das ALG fest, dass das GIHA anhand der Schätzungseröffnungen überprüfe, ob die betriebsnotwendigen Gebäude vorhanden seien. Das ALG hingegen prüfe, ob die Ökonomiegebäude den gesetzlichen Anforderungen entsprächen. Die letzte Betriebskontrolle sei am 26. Februar 2007 erfolgt. Danach erfülle der Betrieb die Anforderungen.