47 Abs. 2 lit. b BGBB gewesen sei oder auch nicht wirtschaftlich im Sinne dieser Bestimmung über ein solches verfüge. Nach Durchführung eines ersten Schriftenwechsels holte das DVS einen Amtsbericht des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformatik ein. Dieses stellte fest, dass die bewirtschaftbare Eigenlandfläche des Betriebs X. 8.28 ha betrage. Auf dieser Fläche seien im Jahre 2006 im Verhältnis zum Gesamtbetrieb, d.h. inklusive Zupachtland und Gesamtviehbestand, 8.90 Grossvieheinheiten (GVE) gehalten worden.