1. Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens zwischen X. und Y. betreffend Vorkaufsrecht an einer landwirtschaftlichen Parzelle (Nr. 463, Plan 7, …) wurde das Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) vom Bezirksgericht … am 9. März 2007 beauftragt, eine Feststellungsverfügung darüber zu erlassen, ob X., welcher das Vorkaufsrecht im erwähnten Zivilverfahren gegenüber Y. geltend macht, im Zeitpunkt der Ausübung dieses Vorkaufsrechts im März 2006 Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Sinne von Art. 47 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB;