2. Anfechtungsobjekt ist der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin 1 vom 21. Dezember 2006, mitgeteilt am 9. Januar 2007, mit welcher die öffentlich aufgelegte Neuzuteilung im südlichen Bereich der Parzelle Nr. 20/21 und im nordöstlichen Bereich der Parzelle Nr. 25 abgeändert worden ist (Ziff. 1). Ferner ist festhalten worden, dass die bereits erstellten Bauten (Zufahrt und Übergang) zurückgebaut würden (Ziff. 2) und dass die dem heutigen Beschwerdeführer in Aussicht gestellte Mehrzuteilung noch 8.2 Bonitierungspunkte betrage.