Insgesamt seien durch die Melioration selbst die Erschliessungsverhältnisse im Vergleich zum alten Bestand verbessert worden. Daran vermöge der eine parzelleninterne Erschliessung darstellende Übergang nichts zu ändern; dieser sei nämlich für die Bewirtschaftung gar nicht erforderlich. Die Neuzuteilungsflächen könnten allesamt von unten her bewirtschaftet werden.