Sie habe die Meliorationsgenossenschaft daher angewiesen, den Rückbau vorzunehmen. Die Parzelle habe aber auch ohne den Übergang Anschluss zum Hauptweg und könne gesamthaft von dort weg problemlos bewirtschaftet werden. Gleichzeitig legte sie ihm zwei Varianten vor, wie die ausstehenden Probleme einvernehmlich gelöst werden könnten (u.a. eigenständige Erschliessung der Parzelle 20/21 ohne Belastung von Parzelle Nr. 25; Abänderung der Neuzuteilungsflächen und Beschränkung auf Bereich oberhalb des Hauptbewirtschaftungsweges, Anpassungen des Grenzverlaufs im nordöstlichen Bereich der Parzelle Nr. 25 sowie südlich des Bächleins).