Dem Ansinnen, seine Parzelle mit einem Fahrwegrecht zu belasten, könne er nicht zustimmen. Die Quelle auf der oberhalb gelegenen Parzelle Hunger dürfe nicht gefasst werden. Ferner seien weitere Schutzmassnahmen (u.a. zur Erhaltung des Wasserzuflusses für das Flachmoor) zu treffen. In ihrer Antwort vom 15. November 2006 führte die Schätzungskommission aus, ihr sei vom Kanton mehrfach mitgeteilt worden, dass die auf … Wunsch erstellte Zufahrt mit samt Übergang zurückgebaut werden müsse. Sie habe die Meliorationsgenossenschaft daher angewiesen, den Rückbau vorzunehmen.