Er frage nun an, ob die in einem Flachmoor von nationaler Bedeutung illegal gebaute Strasse zurückgebaut werden müsse, ob die Bacheindolung bestehen bleiben dürfe und ob ein Fahrwegrecht in einem Flachmoor erteilt werden könne. Im oberen Teil des Gebiets sei der Quellschutz massiv missachtet worden, eine Zufahrtsstrasse gar bis 4 m an die Fassung erstellt worden. In seiner Antwort vom 9. Dezember 2005 hielt das ANU fest, die Strasse befinde sich in einem Flachmoor von nationaler Bedeutung und müsse daher zurückgebaut werden. Ob eine Bewilligung für die erstellte Bacheindolung erteilt werden könnte, hänge davon ab, ob eine Querung des Bächleins für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich