Der Rückbau des Weges sei zwingend. Auf die Erschliessung von Parzelle 276 auf Parzelle 277 sei zu verzichten. … hielt in einem Schreiben an das ANU (datiert vom 19. November 2005) fest, die Lösung für eine vernünftige Bewirtschaftung liege in der Eindolung des Baches zwischen der alten und der neuen Parzelle (Anm.: alt 284 und neu 25). Die Erstellung der ca. 70 m langen Strasse (über Parzelle Nr. 20/21) sei im allseitigen Interesse. Er frage nun an, ob die in einem Flachmoor von nationaler Bedeutung illegal gebaute Strasse zurückgebaut werden müsse, ob die Bacheindolung bestehen bleiben dürfe und ob ein Fahrwegrecht in einem Flachmoor erteilt werden könne.