Anlässlich der Begehung konnten verschiedene Einsprachepunkte bereinigt werden. So einigten sich die Beteiligten u.a. darüber, dass die Grenze zwischen den Parzellen Nr. 25 (…), Nr. 63.1 (Frischknecht) und Nr. 92.2 (Hunger) von oben bis unten in einer Geraden verlaufen solle. Dabei sei zu beachten, dass die südöstliche Ecke der Parzelle 92.2 unverändert bleiben müsse. Auch solle der neu abgesteckte Grenzpunkt nördlich des Gebäudes Stall Assek. Nr. 47 weiterhin auf der neuen Grenze liegen. Die übrigen Grenzen ergäben sich aus den nicht zu ändernden Parzellenwerten.