1. Vom 11. Juli bis zum 4. August 2003 wurde die Neuzuteilung im Berggebiet … öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist reichte … gegen die verfügte Neuzuteilung Einsprache ein. Er bemängelte im Wesentlichen die Aufstellung der Berechnungen und erachtete die in den Plänen vorgenommene Abgrenzung sowie die Festlegungen der Flächen und Wertberechnungen als nicht nachvollziehbar. Am 15. Oktober 2003 fand vor Ort eine erste Einspracheverhandlung statt. Anlässlich der Begehung konnten verschiedene Einsprachepunkte bereinigt werden.