{"Signatur": "GR_VG_002", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2008-01-15", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_002_R-2007-9_2008-01-15.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/R_2007_9_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf482bf8825fd8f4427109899137fac1d9b8a8edc289f5ab89c2df44308d28c0471ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf482bf8825fd8f4427109899137fac1d9b8a8edc289f5ab89c2df44308d28c0471ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=R_2007_9", "Checksum": "bb9f9e0b0eb6fcecf3b38f86bd75601e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["R 2007 9"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 15.01.2008 R 2007 9"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera 15.01.2008 R 2007 9"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. 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Oktober 2003 fand vor Ort eine erste Einspracheverhandlung statt.\nAnlässlich der Begehung konnten verschiedene Einsprachepunkte bereinigt\nwerden. So einigten sich die Beteiligten u.a. darüber, dass die Grenze\nzwischen den Parzellen Nr. 25 (…), Nr. 63.1 (Frischknecht) und Nr. 92.2\n(Hunger) von oben bis unten in einer Geraden verlaufen solle. Dabei sei zu\nbeachten, dass die südöstliche Ecke der Parzelle 92.2 unverändert bleiben\nmüsse. Auch solle der neu abgesteckte Grenzpunkt nördlich des Gebäudes\nStall Assek. Nr. 47 weiterhin auf der neuen Grenze liegen. Die übrigen\nGrenzen ergäben sich aus den nicht zu ändernden Parzellenwerten. Nicht\nentsprochen wurde dagegen dem Begehren nach Zuteilung einer Teilfläche\nunterhalb des das Gebiet erschliessenden Weges, da dieselbe den Interessen\neiner Gesamtmelioration zuwider laufe.\nIm Sommer 2004 erstellte die Meliorationsgenossenschaft einen von …\ngewünschten Übergang und verbesserte zudem die vorhandene Zufahrt über\ndie Parzelle 20/21 auf seine Parzelle ab dem unterhalb vorbeiführenden\nBewirtschaftungsweg.\nIm Zuge der Bereinigung der noch offenen Einsprachepunkte fand am 22.\nAugust 2005 eine zweite Einspracheverhandlung statt. Von einer\nvorgeschlagenen Belastung der Parzelle Nr. 25 mit einer Dienstbarkeit\nzwecks Sicherung der Erschliessung der angrenzenden Parzellen Nr. 20/21\nund 91 wurde in der Folge Abstand genommen.\nAm 10. Oktober 2005 teilte das Amt für Landwirtschaft,\nStrukturverbesserungen und Vermessung (ALSV) der\nMeliorationsgenossenschaft … mit, dass die Quellen auf (alt) Parzellen 274\nund 275 ein Flachmoor von nationaler Bedeutung spiesen, welches\nungeschmälert erhalten bleiben müsse. Die Fassung der Quellen sei daher\nwohl ausgeschlossen. Das Flachmoor betreffe auch die erstellte\nBewirtschaftungsrampe auf Parzelle 277. Der Rückbau des Weges sei\nzwingend. Auf die Erschliessung von Parzelle 276 auf Parzelle 277 sei zu\nverzichten.\n… hielt in einem Schreiben an das ANU (datiert vom 19. November 2005) fest,\ndie Lösung für eine vernünftige Bewirtschaftung liege in der Eindolung des\nBaches zwischen der alten und der neuen Parzelle (Anm.: alt 284 und neu\n25). Die Erstellung der ca. 70 m langen Strasse (über Parzelle Nr. 20/21) sei\nim allseitigen Interesse. Er frage nun an, ob die in einem Flachmoor von\nnationaler Bedeutung illegal gebaute Strasse zurückgebaut werden müsse,\nob die Bacheindolung bestehen bleiben dürfe und ob ein Fahrwegrecht in\neinem Flachmoor erteilt werden könne. Im oberen Teil des Gebiets sei der\nQuellschutz massiv missachtet worden, eine Zufahrtsstrasse gar bis 4 m an\ndie Fassung erstellt worden. In seiner Antwort vom 9. Dezember 2005 hielt\ndas ANU fest, die Strasse befinde sich in einem Flachmoor von nationaler\nBedeutung und müsse daher zurückgebaut werden. Ob eine Bewilligung für\ndie erstellte Bacheindolung erteilt werden könnte, hänge davon ab, ob eine\nQuerung des Bächleins für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich\ngenutzten Flächen unabdingbar sei. Antragstellerin wäre die\nMeliorationsgenossenschaft. Ob in einem Flachmoor von nationaler\nBedeutung ein Fahrwegrecht erteilt werden könne, müsse fallweise beurteilt\nwerden.\nAm 3. November 2006 erkundigte sich … bei der Meliorationsgenossenschaft\nnach dem Stand des Einspracheverfahrens. Gleichzeitig verlangte er unter\nFristansetzung bis Ende Juni 2007, dass das auf seiner Parzelle\nwiderrechtlich erstellte Strassenstück zurückgebaut werde. Die\n"}