196/197 stellte für sie demnach letztlich die einzig realistische Kompensationsmöglichkeit dar, um bei konkretem Verzicht auf ihre oberhalb der Kantonsstrasse situierten Grundstücke in etwa ebenbürtiges Land unterhalb der Kantonsstrasse zu erhalten. Hinzu kommt, dass eine strikte Trennung der jeweiligen Bewirtschaftungsflächen in ein erweitertes Hofareal einerseits und die beiden Parz. 196/197 in der Talsohle anderseits bereits wegen der sie durchquerenden, unbestritten viel befahrenen Kantonsstrasse durchaus Sinn macht. Dies trifft im Einzelfall um so mehr zu, als das Vieh der Beschwerdeführer vom Hof … bis zu den besagten Parz. 196/197 jeweils gerade quer über jene Hauptstrasse getrieben