Eigentümer (Nr. 16/296) aus der Gesamtmelioration noch grössere Vorteile gezogen haben als die Beschwerdeführer, sondern ob die überwiegende Mehrheit der direkt betroffenen Grundeigentümer durch die Gesamtmelioration eine Verbesserung der bisherigen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse erfahren hat. Tatsache ist nun aber, dass die Beschwerdeführer gleichfalls von einer Kostenersparnis profitieren und jener Vorteil pro Hektare nach neuem Bestand ca. 12% höher liegt, als dies im Quervergleich mit den übrigen Grundstücken der Fall gewesen wäre (vgl. Mittelwerte laut ETH-Studie).