b) Nachdem die Beschwerdeführer nun aber von sich aus sowie auf eigene Kosten ein entsprechendes Gutachten beim Schweizerischen Bauernverband in Auftrag gegeben und auf das Resultat desselben im Zuge des gerichtlichen Augenscheins konkret Bezug genommen haben, rechtfertigt es sich hier, auf jenes Privatgutachten vom April 2008 noch etwas genauer einzugehen. Wie aus der Zusammenfassung des Gutachtens auf Seite 3 hervorgeht, bewirkt die Gesamtmelioration für den Heimbetrieb (…) der Beschwerdeführer pro Jahr eine Kostenersparnis von Fr. 4'266.-- auf dem Gebiet der Fuhrkosten und von Fr. 4'051.-- bei den Parzellenformkosten.